Intelligente
Haus- und Gebäudetechnik
aus Meisterhand

Energieerzeugung und -speicherung intelligent mit der Haus- und Gebäudesteuerung zu verbinden ist mein Anspruch.

Neben der konventionellen Elektrotechnik plane und erstelle ich PV-Anlagen mit oder ohne Speicher. In Verbindung mit der Netzwerktechnik trage ich dazu bei den Energieverbrauch zielgerichtet und nachhaltig zu steuern.

Planung und Projektdokumentation runden mein Leistungsangebot ab.

Über mich

Im Februar 2018 habe ich meine 3 1/2-jährige Ausbildung zum Elektroniker (Energie- und Gebäudetechnik) in einem mittelständischen Elektrofachbetrieb erfolgreich abgeschlossen.

Nach dreijähriger Gesellenzeit legte ich im Juli 2022 an der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk ab.

Mein Handwerksberuf steckt voller Energie und Spannung!

Information zur Umsatzsteuerbefreiung von privaten PV-Anlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 entfällt die Umsatzsteuer für Anschaffung und Betrieb bestimmter PV-Anlagen bis 30 kW (peak) Leistung

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder auf öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.

>>> Details dazu sind hier auf den FAQ-Seiten des Bundesfinanzministeriums nachzulesen.

Das wichtigste dazu in Kürze

Für die Lieferung und Montage (incl. wesentlicher notwendiger Komponenten, z.B. an der Zählerverteilung) erhalten Sie eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer. Konkret sparen Sie damit bei der Anschaffung die sogenannte Mehrwertsteuer.

Für den laufenden Betrieb der PV-Anlage (egal ob für Einspeisung oder Eigenverbrauch) besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Umsatzsteuererklärung. Sie sparen damit Aufwand und ggf. Kosten für Ihren Steuerberater. Bei Bestandsanlagen ist i.d.R. nach zehn Jahren Betriebszeit ebenfalls ein Wechsel in die sog. Kleinunternehmerregelung möglich. Details dazu bitte auf o.g. Link nachlesen.

Betreibererklärung notwendig

Um den 0-Steuersatz bei der Rechnungstellung anwenden zu können benötige ich:

  • ausgefüllte und unterschriebene Betreibererklärung >>> Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken
  • Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister (MaStR)

 

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