Intelligente
Haus- und Gebäudetechnik
aus Meisterhand
Mein Anspruch ist es, Energieerzeugung und -speicherung intelligent mit der Haus- und Gebäudesteuerung zu verknüpfen:
Neben der klassischen Elektrotechnik plane und realisiere ich Photovoltaikanlagen – wahlweise mit oder ohne Speichersystem.
Durch die Kombination mit moderner Netzwerktechnik ermögliche ich eine zielgerichtete und nachhaltige Steuerung des Energieverbrauchs.
Eine sorgfältige Planung sowie eine umfassende Projektdokumentation vervollständigen mein Serviceportfolio.


Über mich
Im Februar 2018 schloss ich meine dreieinhalbjährige Ausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik in einem mittelständischen Elektrofachbetrieb erfolgreich ab.
Nach dreijähriger Gesellenzeit legte ich im Juli 2022 an der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk ab.
Mein Handwerksberuf steckt voller Energie, Spannung und Leidenschaft!
Information zur Umsatzsteuerbefreiung von privaten PV-Anlagen
Durch das Jahressteuergesetz 2022 entfällt die Umsatzsteuer für Anschaffung und Betrieb bestimmter PV-Anlagen bis 30 kW (peak) Leistung
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder auf öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
- Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
>>> Details dazu sind hier auf den FAQ-Seiten des Bundesfinanzministeriums nachzulesen.
Das wichtigste dazu in Kürze
Für die Lieferung und Montage (incl. wesentlicher notwendiger Komponenten, z.B. an der Zählerverteilung) erhalten Sie eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer. Konkret sparen Sie damit bei der Anschaffung die sogenannte Mehrwertsteuer.
Für den laufenden Betrieb der PV-Anlage (egal ob für Einspeisung oder Eigenverbrauch) besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Umsatzsteuererklärung. Sie sparen damit Aufwand und ggf. Kosten für Ihren Steuerberater. Bei Bestandsanlagen ist i.d.R. nach zehn Jahren Betriebszeit ebenfalls ein Wechsel in die sog. Kleinunternehmerregelung möglich. Details dazu bitte auf o.g. Link nachlesen.
Betreibererklärung notwendig
Um den 0% Steuersatz bei der Rechnungstellung anwenden zu können benötige ich:
- ausgefüllte und unterschriebene Betreibererklärung >>> Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken
- Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister (MaStR)
